Ausbildung zum Hubstaplerfahrer/in
In 2 Tagen zum Staplerschein – Ausbildung gemäß §11 der österreichischen Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBL II Nr.13/2007 des Bundeministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie den Regelwerken des Arbeitnehmerschutzgesetzes/
Arbeitsmittelverordnung.
Mindestalter 18 Jahre. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Jeder der einen Stapler bedient, muss über den entsprechenden Nachweis der Fachkenntnis (Staplerführerausweis) verfügen.
20,5 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten.
Kursinhalt:
- Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
- Aufbau und Arbeitsweise
- mechanische und elektrische Ausrüstung
- Sicherheitseinrichtungen
- Betrieb und Wartung
- Arbeitnehmerschutzvorschriften
- praktische Übungen
- Abschlussprüfung Theorie und Praxis
