Ausbildung zum Hubstaplerfahrer/in


In 2 Tagen zum Staplerschein – Ausbildung gemäß §11 der österreichischen Fachkenntnisnachweis-Verordnung BGBL II Nr.13/2007 des Bundeministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie den Regelwerken des Arbeitnehmerschutzgesetzes/
Arbeitsmittelverordnung. 

Mindestalter 18 Jahre. Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Jeder der einen Stapler bedient, muss über den entsprechenden Nachweis der Fachkenntnis (Staplerführerausweis) verfügen.
20,5 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten.

Kursinhalt:

  • Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
  • Aufbau und Arbeitsweise
  • mechanische und elektrische Ausrüstung
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Betrieb und Wartung
  • Arbeitnehmerschutzvorschriften
  • praktische Übungen
  • Abschlussprüfung Theorie und Praxis