Weitere Ausbildungen


Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

Die Sicherheitsvertrauensperson ist DER Ansprechpartner für Arbeitnehmer und sind gesetzlich vorgeschrieben! 

In Betrieben ab 10 Mitarbeitern ist die Funktion einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP) vorgeschrieben – um Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz für jeden Mitarbeiter zu gewährleisten. In dieser verantwortungsvollen Funktion beraten und unterstützen Sie einerseits Ihre KollegInnen in diesem wichtigen Thema, andererseits beraten Sie Ihre/-n Arbeitgeber/in und tragen wesentlich zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Mit der Ausbildung im SP-Schulungszentrum sind Sie (wieder) am neuesten Wissensstand und kompetente/-r Ansprechpartner/in.

Die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson ist jene Fachausbildung im Ausmaß von 24 UE gemäß der SVP-Verordnung vom 12.4.1996 
(BGBl. Nr. 172/1996)

Themenschwerpunkte:

  • Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Hinweise zur Anwendung
  • Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb
  • Erkennen von Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten zu deren Behebung
  • Arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und ergonomische Grundkenntnisse
  • Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung) und Unterweisung
  • Interaktives Arbeiten 

Ladungssicherung

Nicht nur der Lenker, sondern auch der Verlader ist mitverantwortlich für die Ladungssicherung. Daraus folgt, dass sich alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren müssen. In diesem Seminar werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können.

Unterrichtseinheiten: 4 UE
lt. Richtlinien der ÖNORM EN 12195 und der VDI 2700


Unterweisung Digital-Tachograf

Personen, die beruflich im Güter- oder Personenverkehr beschäftigt unterliegen den EU-Verordnung 561/2006 und 165/2014. Diese Personen sind – sofern sie nicht in eine Ausnahme fallen – verpflichtet, den im Fahrzeug eingebauten Fahrtenschreiber in Betrieb zu nehmen.

Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden. Es führt auch regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden.

Unterrichtseinheiten: 4 UE
Die Schulung erfolgt im Sinne der EU-VO 561/2006,
EU-VO 165/2014, KFG und AZG


Erst Helfer Ausbildung

Unser Erste Hilfe Ausbildung richtet sich an alle gewerblichen Betriebe, die verpflichtet sind, ausgebildete Ersthelfer zu haben. In unsere Kurse werden die Teilnehmer für die betrieblichen Notfälle theoretisch und praktisch gelehrt.

Die Ausbildungen, von der Grundausbildung bis zum Auffrischungskurs, werden von Trainern des Österreichischen Roten Kreuzes abgehalten.

Unterrichtseinheiten: 8 Stunden
Gültigkeit der Ausbildung: 4 Jahre

Unterrichtseinheiten: 4 Stunden
Gültigkeit der Ausbildung: 2 Jahre


sonstige Schulungen: