Weitere Ausbildungen
ADR-Gefahrgutlenker Ausbildung
Alle mit Gefahrgut befassten Personen müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, in der Lage sein, die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umzusetzen, und den richtigen Umgang mit Gefahrgut beherrschen.
Fahrpersonal, das mit der Beförderung von gefährlichen Gütern auf Straßenfahrzeugen beschäftigt ist, muss besonders ausgebildet sein.
Diese Ausbildung wird durch eine in der EU gültige und anerkannte Bescheinigung (ADR-Schein bzw. Gefahrgutlenkerausweis) nachgewiesen und muss alle 5 Jahre aufgefrischt werden.
Hinweis:
Die Auffrischung kann bereits 1 Jahr vor Ablauf absolviert werden. Für den Eintrag der neuen 5-Jahres Frist ist aber das Ablaufdatum entscheidend!
Für die Erlangung einer Schulungsbescheinigung können vier Ausbildungen absolviert werden:
1.1. Basiskurs Grundausbildung
Diese Schulung ist für die Beförderung von Stückgut zu absolvieren und ist Voraussetzung für die Aufbaukurse.
1.2. Aufbaukurs Tank
Diese Zusatzschulung wird benötigt für die Beförderung von Gefahrgut in Tankwagen ab einem gewissen Tankfassungsraum.
1.3 Aufbaukurs Klasse 1
Diese Zusatzschulung wird benötigt für die Beförderung von bestimmten explosiven Stoffen.
1.4. Aufbaukurs Klasse 7
Diese Zusatzschulung wird benötigt für die Beförderung von bestimmten radioaktiven Stoffen.
1.5. ADR-Auffrischungskurs
Alle Gefahrgutlenker haben laut ADR nach jeweils 5 Jahren zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer an einem Fortbildungskurs teilzunehmen.
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Das SP-Schulungszentrum ist eine zugelassene Ausbildungsstelle für SCC/SGU-Schulung für operativ tätige Mitarbeiter/innen & Führungskräfte
Beim Zertifizierungssystem SCC handelt es sich um einen internationalen Sicherheitsstandard für Kontraktoren (unabhängige Subauftragnehmer), die technische Werkleistungen erbringen. Sie sind in den Betriebsstätten des Auftraggebers tätig, um dort technische Dienstleistungen, wie zum Beispiel Wartungen, Montagen, Kran-, Reinigungs- und Isolierarbeiten zu erbringen.
Arbeitskräfteüberlassungsfirmen (Personaldienstleister) können ebenfalls zertifiziert werden. Wer ein SCC/SGU -Management installiert hat, muss für die Mitarbeiter/innen und Führungskräfte den Nachweis über die Teilnahme an einer SGU- (Sicherheits-, Gesundheits- & Umweltschutz) Schulung erbringen und eine Prüfung bei einer neutralen, zugelassenen Stelle ablegen. Diese Schulungen müssen regelmäßig im Unternehmen durchgeführt werden.
Inhalte:
- Gesetzliche Bestimmungen zum ArbeitnehmerInnenschutz
- Gefährdungs- und Risikobeurteilung
- Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallvermeidung
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Betriebliche Organisation
- Arbeitsplatz und Tätigkeitsvorgaben
- Notfallmaßnahmen
- Gefahrstoffe
- Brand- und Explosionsschutz
- Arbeitsmittel
- Arbeitsverfahren
- Elektrizität und Strahlung
- Arbeitsplatzgestaltung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Abschluss: SGU-Prüfung gem. Dokument 017 bzw. 018 des Normativen Regelwerks – SGU-Zertifikat mit 5-jähriger Gültigkeit
Zielgruppe: Führungskräfte z. B. technischer Betriebe, Unternehmen des Baugewerbes und Baunebengewerbes, der Industrie und Zulieferbetriebe der Industrie
Hinweis:
- Für Teilnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung oder höherwertiger Ausbildung (z. B. Studium, Berufsmatura) ist die Teilnahme an einer 2-Tages- Schulung verpflichtend.
- Für Teilnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist der Besuch einer 3-Tagesschulung verpflichtend.
- Mit Nachweis der Zugangsvoraussetzungen (Berufsausbildung/ höhere Ausbildung bzw. Kursbesuch) und positiv abgelegter Prüfung wird von der akkreditierten Zertifizierungsstelle das entsprechende Zertifikat nach den Anforderungen der Normativen SCC-Dokumente (A17 bzw. A 18, SCC-VAZ 2021 A) ausgestellt.
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Ausbildung zur SVP Sicherheitsvertrauensperson
Die Sicherheitsvertrauensperson ist DER Ansprechpartner für Arbeitnehmer und sind gesetzlich vorgeschrieben!
In Betrieben ab 10 Mitarbeitern ist die Funktion einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP) vorgeschrieben – um Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz für jeden Mitarbeiter zu gewährleisten. In dieser verantwortungsvollen Funktion beraten und unterstützen Sie einerseits Ihre KollegInnen in diesem wichtigen Thema, andererseits beraten Sie Ihre/-n Arbeitgeber/in und tragen wesentlich zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Mit der Ausbildung im SP-Schulungszentrum sind Sie (wieder) am neuesten Wissensstand und kompetente/-r Ansprechpartner/in.
Die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson ist jene Fachausbildung im Ausmaß von 24 UE gemäß der SVP-Verordnung vom 12.4.1996
(BGBl. Nr. 172/1996)
Themenschwerpunkte:
- Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Hinweise zur Anwendung
- Beurteilungskriterien zu Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb
- Erkennen von Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz und Möglichkeiten zu deren Behebung
- Arbeitspsychologische, arbeitsmedizinische und ergonomische Grundkenntnisse
- Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung) und Unterweisung
- Interaktives Arbeiten
Lehrlings-SEMINAR
LAP-Vorbereitungskurs für KAUFMÄNNISCH-administrative Berufe
Fördern und Fordern… zukünftige FACH- & FÜHRUNGSKRÄFTE bekommt man nicht im Supermarkt!!!
Dieser Vorbereitungskurs simuliert primär die schriftliche Lehrabschlussprüfung im Fachbereich der kaufmännische administrativen Lehrberufe auf Basis der neuen Prüfungsordnung gültig ab 5/2022
VON DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS
100% Vorbereitung und bis zu 100% Förderung
SEMINAR-Inhalt
Die Seminarinhalte fokussierten sich auf die Themenschwerpunkte
- Berufliche Basiskompetenzen
- Kaufmännische Grundkompetenzen
- Geschäftsprozesse
- Fachgespräch
Ziel-Gruppe
- Alle regulären Lehrlinge, die sich ideal auf die schriftliche Lehrabschlussprüfung vorbereiten und den Ablauf der schriftlichen Prüfung kennen lernen möchten.
- Jene Kandidaten/innen, die im Vorfeld eine kaufmännische Lehrabschlussprüfung absolviert haben und zusätzlich den Lehrabschluss zum/zur Bürokaufmann/frau erwerben wollen.
- Alle Personen, die den Lehrabschluss im 2. Bildungsweg nachholen und sich für die Absolvierung der Lehrabschlussprüfung optimal vorbereiten wollen.
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Ladungssicherung
Nicht nur der Lenker, sondern auch der Verlader ist mitverantwortlich für die Ladungssicherung. Daraus folgt, dass sich alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren müssen. In diesem Seminar werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, um eine rechtskonforme Ladungssicherung durchführen zu können.
Unterrichtseinheiten: 4 UE
lt. Richtlinien der ÖNORM EN 12195 und der VDI 2700
Unterweisung Digital-Tachograf
Personen, die beruflich im Güter- oder Personenverkehr beschäftigt unterliegen den EU-Verordnung 561/2006 und 165/2014. Diese Personen sind – sofern sie nicht in eine Ausnahme fallen – verpflichtet, den im Fahrzeug eingebauten Fahrtenschreiber in Betrieb zu nehmen.
Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden. Es führt auch regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden.
Unterrichtseinheiten: 4 UE
Die Schulung erfolgt im Sinne der EU-VO 561/2006,
EU-VO 165/2014, KFG und AZG
Erst Helfer Ausbildung
Unser Erste Hilfe Ausbildung richtet sich an alle gewerblichen Betriebe, die verpflichtet sind, ausgebildete Ersthelfer zu haben. In unsere Kurse werden die Teilnehmer für die betrieblichen Notfälle theoretisch und praktisch gelehrt.
Die Ausbildungen, von der Grundausbildung bis zum Auffrischungskurs, werden von Trainern des Österreichischen Roten Kreuzes abgehalten.
Unterrichtseinheiten: 8 Stunden
Gültigkeit der Ausbildung: 4 Jahre
Unterrichtseinheiten: 4 Stunden
Gültigkeit der Ausbildung: 2 Jahre
sonstige Schulungen:
- Schulung für Verkehrsregelung – lt. Anfrage
- Sicherheitsunterweisung am Hubstapler – lt. Anfrage
- Sicherheitsunterweisung am Kran – lt. Anfrage
- Sicherheitsunterweisung im Kabelbau – lt. Anfrage
- Sicherheitsunterweisung für Gerüstbau – lt. Anfrage
- Sicherheitsunterweisung am Bau- lt. Anfrage
- Sicherheitsunterweisungen für Betriebe – lt. Anfrage
- Sicherheitsunterweisungen nach AschG – lt. Anfrage