Ausbildung zum Kranführer/in


Portalkran
Turmdrehkrane vor Sonnenuntergang

Praxisnahe Ausbildung – Ausbildungen zur Erlangung der gesetzlich vorgeschriebenen Berechtigungen zur Bedienung von Kranen, gemäß §11 der Fachkenntnisnachweisverordnung FK-V des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten BGBL.II Nr.13/2007 und absolvieren der Prüfung. Die Fachkenntnis-Verordnung verlangt für das Bedienen von Kranen einen Nachweis der Fachkenntnisse (Kranschein). 

Mindestalter 18 Jahre. Deutschkenntnisse in Wort/Schrift. Sie erwerben alles theoretische und praxisrelevante Wissen für den Umgang mit Kranen. Ihr Arbeitgeber kann Sie daher gesetzeskonform zum Führen von Kranen einsetzen.

Einzel- und Kombiausbildungen möglich:

Kursinhalte:

  • Allgemeine Fachbegriffe
  • Mechanik, Elektrik und Wartung des Kranes
  • Grundbegriffe der Hydraulik
  • Abnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfbuch
  • Gesetzliche Vorschriften für das Heben von Lasten
  • Sicherheitsbestimmungen
  • Tragmittel
  • Anschlagen und bewegen von Lasten
  • Praxis
Fahrzeugladekran über 300kNm