Ausbildung zum Kranführer/in
Praxisnahe Ausbildung – Ausbildungen zur Erlangung der gesetzlich vorgeschriebenen Berechtigungen zur Bedienung von Kranen, gemäß §11 der Fachkenntnisnachweisverordnung FK-V des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten BGBL.II Nr.13/2007 und absolvieren der Prüfung. Die Fachkenntnis-Verordnung verlangt für das Bedienen von Kranen einen Nachweis der Fachkenntnisse (Kranschein).
Mindestalter 18 Jahre. Deutschkenntnisse in Wort/Schrift. Sie erwerben alles theoretische und praxisrelevante Wissen für den Umgang mit Kranen. Ihr Arbeitgeber kann Sie daher gesetzeskonform zum Führen von Kranen einsetzen.
Einzel- und Kombiausbildungen möglich:
- Ausbildung zum Führen von flurgesteuerten Kranen bis 300 kN inkl. Prüfung
Kursdauer: 9 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten - Ausbildung zum Führen von flurgesteuerten Kranen über 300 kN inkl. Prüfung
Kursdauer: 21 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten - Ausbildung zum Führen von Dreh- und Auslegerkranen (Turmdrehkrane) inkl. Prüfung
Kursdauer: 31 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten - Ausbildung zum Führen von Lade- und Fahrzeugkranen bis 300 kNm inkl. Prüfung
Kursdauer: 21 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten - Ausbildung zum Führen von Lade- und Fahrzeugkranen über 300 kNm inkl. Prüfung
Kursdauer: 31 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten
Kursinhalte:
- Allgemeine Fachbegriffe
- Mechanik, Elektrik und Wartung des Kranes
- Grundbegriffe der Hydraulik
- Abnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfbuch
- Gesetzliche Vorschriften für das Heben von Lasten
- Sicherheitsbestimmungen
- Tragmittel
- Anschlagen und bewegen von Lasten
- Praxis